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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
für Reiseverträge
1.
Abschluß des Reisevertrages – Anmeldung und Bestätigung
Mit
der Anmeldung bietet der Auftraggeber dem Reisevermittler den Abschluß eines
Reisevertrages verbindlich an. Diese Reisebedingungen werden damit anerkannt.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen.
Sie erfolgt durch den Auftraggeber für alle in der Anmeldung aufgeführten
Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Auftraggeber wie für
seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte
Verpflichtung ausdrücklich übernommen hat. Für den Reisevermittler
wird der Reisevertrag erst durch Zusendung einer schriftlichen Bestätigung
an den Auftraggeber verbindlich. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung
vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reisevermittlers
vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses veränderten Angebotes
zustande, wenn der Auftraggeber innerhalb der Bindungsfrist von 10 Tagen
dem Reisevermittler die Annahme erklärt.
2. Zahlung
Spätestens 14 Tage vor
Reisebeginn wird eine Anzahlung in Höhe von 80% der Gesamtsumme
fällig. Die Restzahlung erfolgt
mit der Endabrechnung nach Beendigung der Reise. Eine Aushändigung
der Reiseunterlagen kann grundsätzlich erst nach Zahlungseingang
der Anzahlung erfolgen. Bei Nichteinhaltung des Zahlungszieles steht
es dem
Vermittler frei, vorab die Reiseunterlagen gegen Nachnahme zu versenden
oder den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadensersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen.
3. Leistungen und Preise
Der Umgang
der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
des Veranstalters für die einzelnen
Reiseprogramme unter Berücksichtigung der Landesüblichkeit.
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern,
bedürfen
für ihre Verbindlichkeit der ausdrücklichen Bestätigung
des Reisevermittlers. Hotel- oder Ortsprospekte, die u.a. der Eigenwerbung
von Leistungsträgern dienen, sind nicht Gegenstand des Reisevertrages,
sondern haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter. Die in
der vertraglichen vereinbarten Preise sind Endpreise (inkl. der gesetzlichen
MWSt, sowie netto, d.h. nicht kommissionsfähig)
4.
Leistungs- und Preisänderungen
Der Reisevermittler ist verpflichtet,
den Auftraggeber über Leistungs- und Preisänderungen unverzüglich
zu informieren, sofern ihm dies möglich ist. Gegebenenfalls wird
er dem Auftraggeber eine kostenloses Umbuchen oder einen kostenlosen
Rücktritt
anbieten. Änderungen einzelner Reiseleistungen von den vertraglichen
Vereinbarungen, die nach Vertragsschluß notwendig werden und die
vom Reisevermittler nicht verschuldet wurden, sind gestattet, soweit
die Abweichungen nicht erheblich sind und dem Gesamtzuschnitt der gebuchten
Reise nicht beeinträchtigen. Preiserhöhungen aus sachlich berechtigten
Gründungen (Änderung der Steuern, Gebühren, Devisenkurse,
Leistungsträgertarife u.ä.) sind zulässig, wenn zwischen
dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem vertraglich vereinbarten
Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen. Bei Preisänderungen, die mehr
als 10% des vertraglich vereinbarten Reisepreises ausmachen, ist der
Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt, der unverzüglich schriftlich
erklärt
werden muß. Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß eintreten
und nicht vom Vermittler wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden,
sind gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und das Gesamtpaket
der gebuchten Reiseleistungen nicht beeinträchtigt wird.
5.
Rücktritt
des Auftraggebers – Umbuchung
Bei Rücktritt
des Auftraggebers vom Reisevertrag bis zu 30 Tagen vor Reisebeginn, hat
dieser Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Anzahlungen abzüglich
gezahlter Buchungsgebühren und aller dem Reisevermittler entstandenen
Spesen. Bei Reisen zu besonderen Anlässen kann die kostenfreie Rücktrittsfrist
mehr als 30 Tage betragen. In diesen Fällen wird das bei Auftragsbestätigung
besonders vermerkt.
Für gebuchte Leistungen die zwischen dem 30. und dem Anreisetag storniert
werden, werden darüber hinaus folgende Stornogebühren fällig:
25 % des zu erwartenden Rechnungsbetrages bei Reiseannullierung bis zu
21 Tagen vor Reisebeginn bzw. Hotelaufenthalt
50 % des zu erwartenden Rechnungsbetrages bei Reiseannullierung bis zu
11 Tagen vor Reisebeginn bzw. Hotelaufenthalt
75 % des zu erwartenden Rechnungsbetrages bei Reiseannullierung bis zu
3 Tagen vor Reisebeginn bzw. Hotelaufenthalt.
Der gesamte Rechnungsbetrag 100% ist zu zahlen, wenn Reiseteilnehmer
/ Gruppen, die bei Reisebeginn nicht anwesend sind oder die Reise vorzeitig
abbrechen. Das gleiche gilt für Reiseteilnehmer / Gruppen, die aufgrund
unvollständiger oder fehlender Reisepapiere die Reise nicht antreten
können.
Hiervon abweichende Rücktrittsregelungen für bestimmte Reisen
werden in der Reisebestätigung gesondert erwähnt. Bei Umbuchungen
seitens des
Auftraggebers gelten die Rücktrittsregeln, sofern nicht lediglich
die Reiseteilnehmer ausgetauscht werden. Letzteres ist bis zum Reisebeginn – unter
Beachtung der besonderen Reiseerfordernisse, sowie der gesetzlich und
behördlichen
Vorschriften möglich.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt
der Auftraggeber Reiseleistungen aus zwingenden Gründen nicht in
Anspruch, so kann sich der Reisevermittler bei den Leistungsträgern
um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung
entfällt, wenn es sich lediglich
um unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche
oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7.
Rücktritt und
Kündigung durch den Reisevermittler
Der Reisevermittler
kann vor Antritt der Reise vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen
nach Reisebeginn kündigen, wenn bestimmte Fälle vorliegen:
Nichterreichen einer im Reisevertrag zur Bedingung erhobenen Mindestteilnehmerzahl,
vertragswidriges
Verhalten des Auftraggebers. Bei Kündigung des Vertrages aufgrund
des letztgenannten Falles, hat der Reisevermittler Anspruch auf Entschädigung.
Deren Höhe bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes
der ersparten Aufwendungen, sowie dessen, was der Reisevermittler durch
anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.
8.
Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird
die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
so können sowohl der Reisevermittler als auch der Auftraggeber den
Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reisevermittler
für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu
erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
9.
Gewährleistung
und Haftung
Der Reisevermittler gewährleistet
die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung
der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen
und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen.
Wird die Reise oder eine Reiseleistung nicht oder nur mangelhaft erbracht,
so kann der Auftraggeber Abhilfe verlangen. Der Reisevermittler kann
die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert. Falls das Abhilfeverlangen keinen Erfolg hatte und
Reiseleistungen nicht vereinbarungsgemäß erbracht worden sind,
kann der Auftraggeber eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung
des Reisepreises fordern.
Die Haftung des Reisevermittlers ist insgesamt auf die Höhe des
dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Auftraggebers
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird
oder soweit der Reisevermittler für einen dem Auftraggeber entstandenen
Schaden allein aufgrund eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist. Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Reisevermittler
ist insoweit beschränkt, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften,
welche auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistung
anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls beschränkt ist. Der Reisevermittler
haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit lediglich
vermittelten Fremdleistungen (z.B. Führungen, Eintrittskarten),
die in der Reisebestätigung ausdrücklich als solche gekennzeichnet
sind.
10.
Mitwirkungspflicht – Ausschluß von Ansprüchen
Der
Auftraggeber ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen
alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen
und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.
Insbesondere und ist er verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich
an Ort und Stelle dem Reisevermittler zu melden, damit der Reisevermittler
und Leistungsträger die Möglichkeit haben, diesen zu beheben.
Eine schuldhafte Verletzung der Mitwirkungspflicht hat den Verlust des
Anspruchs auf Minderung zur Folge.
11.
Paß-,
Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Für
die Einhaltung dieser und ähnlicher Vorschriften ist der Auftraggeber
selbst verantwortlich. Alle Nachteile und Kosten, die aus der Nichtbeachtung
erwachsen, gehen zu seinen Lasten.
12.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner
Bestimmung des
Reisevertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten
Reisevertrages
zu Folge. Das Gleiche gilt für die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
DITO
Touristik Berit Vogel – Redderberg 2 – 24326 Dersau
/ Plöner See
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Impressum:
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