Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseverträge

1. Abschluß des Reisevertrages – Anmeldung und Bestätigung
Mit der Anmeldung bietet der Auftraggeber dem Reisevermittler den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Diese Reisebedingungen werden damit anerkannt. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Sie erfolgt durch den Auftraggeber für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Auftraggeber wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung ausdrücklich übernommen hat. Für den Reisevermittler wird der Reisevertrag erst durch Zusendung einer schriftlichen Bestätigung an den Auftraggeber verbindlich. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reisevermittlers vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses veränderten Angebotes zustande, wenn der Auftraggeber innerhalb der Bindungsfrist von 10 Tagen dem Reisevermittler die Annahme erklärt.

2. Zahlung
Spätestens 14 Tage vor Reisebeginn wird eine Anzahlung in Höhe von 80% der Gesamtsumme fällig. Die Restzahlung erfolgt mit der Endabrechnung nach Beendigung der Reise. Eine Aushändigung der Reiseunterlagen kann grundsätzlich erst nach Zahlungseingang der Anzahlung erfolgen. Bei Nichteinhaltung des Zahlungszieles steht es dem Vermittler frei, vorab die Reiseunterlagen gegen Nachnahme zu versenden oder den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

3. Leistungen und Preise
Der Umgang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters für die einzelnen Reiseprogramme unter Berücksichtigung der Landesüblichkeit. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen für ihre Verbindlichkeit der ausdrücklichen Bestätigung des Reisevermittlers. Hotel- oder Ortsprospekte, die u.a. der Eigenwerbung von Leistungsträgern dienen, sind nicht Gegenstand des Reisevertrages, sondern haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter. Die in der vertraglichen vereinbarten Preise sind Endpreise (inkl. der gesetzlichen MWSt, sowie netto, d.h. nicht kommissionsfähig)

4. Leistungs- und Preisänderungen
Der Reisevermittler ist verpflichtet, den Auftraggeber über Leistungs- und Preisänderungen unverzüglich zu informieren, sofern ihm dies möglich ist. Gegebenenfalls wird er dem Auftraggeber eine kostenloses Umbuchen oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Änderungen einzelner Reiseleistungen von den vertraglichen Vereinbarungen, die nach Vertragsschluß notwendig werden und die vom Reisevermittler nicht verschuldet wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und dem Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Preiserhöhungen aus sachlich berechtigten Gründungen (Änderung der Steuern, Gebühren, Devisenkurse, Leistungsträgertarife u.ä.) sind zulässig, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen. Bei Preisänderungen, die mehr als 10% des vertraglich vereinbarten Reisepreises ausmachen, ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt, der unverzüglich schriftlich erklärt werden muß. Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß eintreten und nicht vom Vermittler wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und das Gesamtpaket der gebuchten Reiseleistungen nicht beeinträchtigt wird.

5. Rücktritt des Auftraggebers – Umbuchung
Bei Rücktritt des Auftraggebers vom Reisevertrag bis zu 30 Tagen vor Reisebeginn, hat dieser Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Anzahlungen abzüglich gezahlter Buchungsgebühren und aller dem Reisevermittler entstandenen Spesen. Bei Reisen zu besonderen Anlässen kann die kostenfreie Rücktrittsfrist mehr als 30 Tage betragen. In diesen Fällen wird das bei Auftragsbestätigung besonders vermerkt.
Für gebuchte Leistungen die zwischen dem 30. und dem Anreisetag storniert werden, werden darüber hinaus folgende Stornogebühren fällig:
25 % des zu erwartenden Rechnungsbetrages bei Reiseannullierung bis zu 21 Tagen vor Reisebeginn bzw. Hotelaufenthalt
50 % des zu erwartenden Rechnungsbetrages bei Reiseannullierung bis zu 11 Tagen vor Reisebeginn bzw. Hotelaufenthalt
75 % des zu erwartenden Rechnungsbetrages bei Reiseannullierung bis zu 3 Tagen vor Reisebeginn bzw. Hotelaufenthalt.
Der gesamte Rechnungsbetrag 100% ist zu zahlen, wenn Reiseteilnehmer / Gruppen, die bei Reisebeginn nicht anwesend sind oder die Reise vorzeitig abbrechen. Das gleiche gilt für Reiseteilnehmer / Gruppen, die aufgrund unvollständiger oder fehlender Reisepapiere die Reise nicht antreten können.
Hiervon abweichende Rücktrittsregelungen für bestimmte Reisen werden in der Reisebestätigung gesondert erwähnt. Bei Umbuchungen seitens des Auftraggebers gelten die Rücktrittsregeln, sofern nicht lediglich die Reiseteilnehmer ausgetauscht werden. Letzteres ist bis zum Reisebeginn – unter Beachtung der besonderen Reiseerfordernisse, sowie der gesetzlich und behördlichen Vorschriften möglich.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Auftraggeber Reiseleistungen aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so kann sich der Reisevermittler bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich lediglich um unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reisevermittler
Der Reisevermittler kann vor Antritt der Reise vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen nach Reisebeginn kündigen, wenn bestimmte Fälle vorliegen: Nichterreichen einer im Reisevertrag zur Bedingung erhobenen Mindestteilnehmerzahl, vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers. Bei Kündigung des Vertrages aufgrund des letztgenannten Falles, hat der Reisevermittler Anspruch auf Entschädigung. Deren Höhe bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der ersparten Aufwendungen, sowie dessen, was der Reisevermittler durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reisevermittler als auch der Auftraggeber den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reisevermittler für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

9. Gewährleistung und Haftung
Der Reisevermittler gewährleistet die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen. Wird die Reise oder eine Reiseleistung nicht oder nur mangelhaft erbracht, so kann der Auftraggeber Abhilfe verlangen. Der Reisevermittler kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Falls das Abhilfeverlangen keinen Erfolg hatte und Reiseleistungen nicht vereinbarungsgemäß erbracht worden sind, kann der Auftraggeber eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises fordern. Die Haftung des Reisevermittlers ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Auftraggebers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reisevermittler für einen dem Auftraggeber entstandenen Schaden allein aufgrund eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Reisevermittler ist insoweit beschränkt, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, welche auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistung anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls beschränkt ist. Der Reisevermittler haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit lediglich vermittelten Fremdleistungen (z.B. Führungen, Eintrittskarten), die in der Reisebestätigung ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind.

10. Mitwirkungspflicht – Ausschluß von Ansprüchen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Insbesondere und ist er verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich an Ort und Stelle dem Reisevermittler zu melden, damit der Reisevermittler und Leistungsträger die Möglichkeit haben, diesen zu beheben. Eine schuldhafte Verletzung der Mitwirkungspflicht hat den Verlust des Anspruchs auf Minderung zur Folge.

11. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung dieser und ähnlicher Vorschriften ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Alle Nachteile und Kosten, die aus der Nichtbeachtung erwachsen, gehen zu seinen Lasten.

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmung des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zu Folge. Das Gleiche gilt für die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

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